Das Erstgespräch, die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden bei entsprechender Indikation grundsätzlich von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Danach entscheidet die Krankenkasse anhand eines Therapieantrags über die Bewilligung weiterer Behandlungsstunden.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation von privaten Krankenkassen meist problemlos übernommen. Es empfiehlt sich jedoch, sich vor Aufnahme einer Therapie bei seiner Krankenkasse bzgl. Kostenübernahme zu informieren.
Die Behandlungskosten für Selbstzahler richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Rückfragen stehen ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Psychotherapeutische Praxis
für Kinder und Jugendliche
Mittwochs 12:00 – 13:00 Uhr
Freitags 12:00 – 13:00 Uhr
Dienstags 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwochs 09:00 – 16:00 Uhr
Freitags 09:00 – 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung