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Gesetzlich Versicherte
Das Erstgespräch, die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden bei entsprechender Indikation grundsätzlich von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Danach entscheidet die Krankenkasse anhand eines Therapieantrags über die Bewilligung weiterer Behandlungsstunden.
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Privat Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation von privaten Krankenkassen meist problemlos übernommen. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es empfiehlt sich jedoch, sich vor Aufnahme einer Therapie bei seiner Krankenkasse bzgl. Kostenübernahme zu informieren.
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Selbstzahler
Die Behandlungskosten für Selbstzahler richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Rückfragen stehen ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.